Kinderlärm - Muss man ihn ertragen?

Kinderlärm - Muss man ihn ertragen?
Auch wenn diese beiden Kinder noch so lieb
aussehen, sie können ganz schön Lärm machen
Foto: © photofey
Das Thema Kinderlärm könnte man im Prinzip mit nur einem einzigen Satz schon wieder zum Ende bringen, ohne näher darauf eingegangen zu sein: Sie müssen ihn dulden!

Da es in der Praxis jedoch immer wieder zu Streitigkeiten kommt, versuchen wir an dieser Stelle etwas Licht ins Dunkle zu bringen und Fakten zu nennen.

Und wenn es sich die Nachbarn - und sicher auch die Eltern selbst, auch noch so sehr wünschen: Kinder haben keinen Schalter, mit dem man sie mal eben aus und anschalten kann.

Immer wieder führen Diskussionen über tobende, lachende und weinende Kinder zu Stress mit Personen, für die Kinderlärm schlichtweg eine Plage ist. Glücklicherweise wird für das Gericht und das Mietrecht im Vergleich zu den ewig nörgelnden Nachbarn und Anwohnern, Kinderfreundlichkeit nicht nur groß geschrieben, sondern auch rechtlich durchgesetzt.

Wie laut dürfen Kinder sein?
Laut Gesetz ist spielen, schreien, lachen und toben nicht nur in Mietwohnungen hinzunehmen, bzw. zu gestatten. Gerade bei Kleinkindern heißt es: Hausbewohner müssen Babygeschrei selbst zu Ruhezeiten akzeptieren, gleiches gilt für das Spielen. Spielen ist für Kinder ein Grundbedürfnis, dies geht nun mal nicht geräuschlos vonstatten. Deutsche Gerichte entscheiden in der Regel stets so, dass das als störend empfundene Kind eine Frage der Einstellung ist. Anders ist es natürlich zu werten, wenn Eltern eine Schuld nachzuweisen ist.

Bekommt die kleine Anne einen hysterischen Anfall, weil sie der Mama mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln (mit aller Gewalt schreien, was das Zeug hält) zum gefühlten hundertsten Mal zu verstehen gibt, dass sie den Spinat auf keinen Fall essen wird - dann muss
das ertragen werden und zwar auch, wenn es in der so gerne eingeforderten Mittagsruhe von Erwachsenen ist. Anders sieht es natürlich mit "zunehmendem Alter" aus, eine 10-jährige Anna kann und muss Rücksicht lernen und kann ihre lautstarke Musik abends ab 22 Uhr über den Kopfhörer hören.

Generell trotzdem ein Appell an die Eltern, bieten Sie Ihren Kindern Alternativen an - denn manch ein Lärm lässt sich durch mehr Anteilnahme vermeiden.

Richter aus Kiel haben eine Räumungsklage von neuen, kinderlosen Anwohnern abgewiesen, weil es bei der Bewertung von Kinderlärm nicht um das Empfinden des einen Betroffenen geht, sondern um normales Empfinden.

Es gibt unzählig viele Gerichtsurteile, die als Präzedenzfall dienen - erkundigen Sie sich im Bedarfsfall direkt danach.

Tipps zum Thema Kinderlärm:
Sehen Sie schreiende Kinder möglichst gelassen, versuchen Sie, mit Nachbarn zu reden (was manchmal schwieriger ist, als mit den Kindern), schenken Sie ihnen einen Kinderratgeber. In vielen Fällen zeigt sich nämlich, dass die Nachbarn vieles mit lärmenden Kindern gemeinsam haben - sie brauchen Aufmerksamkeit.
Alternativ fragen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens.

 
Schreibabys beruhigen Alle Babys weinen, dies ist jedem bekannt. Doch weinen manche Babys mehr als andere, sogar viel mehr. Und zwar so sehr, dass ein Beruhigen des Babys schier unmöglich erscheint, die Eltern nahe der Verzweiflung sind. Ab wann ein Baby als Schreikind eingeordnet wird, ist nicht eindeutig geklärt.
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