Informationen über das Elterngeld

Elterngeld Informationen
Wer bekommt Erziehungsgeld?
Foto: © Birgit Reitz-Hofmann
Kinder zu erziehen - das ist eine große, verantwortungsvolle Aufgabe. Besonders die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind prägend für seine weitere Entwicklung. Daher entscheiden sich viele Mütter für eine Job-Pause und widmen sich dafür intensiv ihrem Baby. Als finanziellen Ausgleich wurde 1986 das so genannte Erziehungsgeld eingeführt. Heute gibt es das Erziehungsgeld nicht mehr - es wurde für Geburten ab 01. Januar 2007 durch das Elterngeld ersetzt. Der Sinn und Zweck des Elterngeldes ist allerdings nach wie vor derselbe geblieben.

Elterngeld erhält derjenige Elternteil, welcher vorrangig das Kind erzieht. Neben dem Kindergeld steht so der jungen Familie ein gewisser finanzieller Betrag zur Deckung der Kosten für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Das Elterngeld wird vom Staat gezahlt und richtet sich nach der Höhe des Nettoeinkommens, welches der Antragstellende Elternteil vor der Geburt des Babys bekommen hat.

Um Elterngeld beantragen zu können, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein. So muss der Antragsteller seinen Wohnsitz in Deutschland haben und mit seinem Nachwuchs in einer Wohnung leben. Wie bereits erwähnt muss er sein Kind vorwiegend selber erziehen und darf höchstens 30 Stunden in der Woche berufstätig sein. Junge Mütter, welche nach der Geburt ihres Kindes weiter die Schule besuchen oder ihre Berufsausbildung absolvieren, haben jedoch weiterhin Anspruch auf Elterngeld.

Wie lang wird das Elterngeld nun gezahlt?
Nun, Elterngeld kann von der Geburt des Kindes bis maximal zum 12. Lebensmonat gezahlt
werden. Nimmt der Partner ebenfalls Elternzeit (mindestens 2 Monate) so verlängert sich die Zahlung um weitere 2 Monate auf insgesamt 14 Monate. Manche Eltern entschließen sich dazu, ihr Kind die ersten Monate gemeinsam zu betreuen. In diesem Fall wird das Elterngeld für beide Partner jeweils für 7 Monate gezahlt.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich, wie bereits eingangs erwähnt, nach dem vorausgegangenen Nettoeinkommen des Antragstellers und beträgt höchstens 1800 Euro pro Monat. Der Antragsteller erhält maximal 67 Prozent vom bereinigten Nettoeinkommen als Elterngeld ausgezahlt. Das Mutterschaftsgeld, welches vor der Geburt eines Kindes gezahlt wurde, wird ebenfalls zum Nettoeinkommen dazugerechnet. In einigen speziellen Situationen können weitere Zuschläge, zum Beispiel für Mehrlingsgeburten oder für die Betreuung von weiteren Kindern unter 3 Jahren (Geschwisterbonus) gezahlt werden. Geringverdiener oder erwerbslose Elternteile erhalten ein Mindest-Elterngeld in Höhe von 300 Euro pro Monat beziehungsweise ist es möglich, das Elterngeld bei einem Einkommen unter 1000 Euro netto prozentual aufstocken zu lassen.

Elterngeld ist prinzipiell schriftlich zu beantragen. Denn neben den auszufüllenden Formularen müssen noch weitere Urkunden, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde des Kindes und die Einkommensnachweise, vorgelegt werden.

Rund um das Elterngeld und seine Berechnung gibt es viele Fragen und für einen Laien ist es oftmals schwierig hier den Durchblick zu erhalten. Ihre zuständige Elterngeldstelle ist aber gern bereit, Sie in Ihrer ganz speziellen Situation umfassend zu beraten.

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