Ist eine Reiserücktrittskostenversicherung für Familien sinnvoll?

Text: C. D. (Reiseverkehrskauffrau) / Letzte Aktualisierung: 13.07.2022

Reiserücktrittskostenversicherung für Familien sinnvoll?
Wann sollte man eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen? - Foto: © Coloures-Pic - stock.adobe. com

Inhaltsverzeichnis dieses Artikels:
In diesem Artikel erklärt eine Reiseverkehrskauffrau was eine Reiserücktrittskostenversicherung ist und wann diese sinnvoll ist.

Reiserücktrittsversicherung für Urlaubsreisen mit der Familie

Wer freut sich nicht auf die schönste Zeit des Jahres und fühlt sich schon lang vor der ersehnten Urlaubsreise "Inselreif"? Umso ärgerlicher ist es, wenn unvorhergesehen die Reise nicht angetreten werden kann. Denn dabei fällt nicht nur der Urlaub ins Wasser, es kommen in der Regel auch Stornierungsgebühren auf einen zu. Wer auf Nummer sicher gehen will, schließt für diesen Fall eine Reiserücktrittsversicherung ab. Sie versichert verschiedene Ereignisse, die zu einer Stornierung führen könnten und erstattet im Ernstfall die Stornierungsgebühren teilweise oder sogar komplett.

Reiserücktrittskostenversicherung - Was ist das?

Die Reiserücktrittskostenversicherung, auch RRKV abgekürzt, versichert die Übernahme der Kosten welche entstehen, wenn eine Reise gar nicht erst angetreten werden kann. Reiseveranstalter, Reedereien, Ferienhausvermieter wie auch Autovermietungen usw. erheben Gebühren für die Stornierung einer Reise. Diese staffeln sich je nach Zeitpunkt der Kündigung des Reisevertrags. Je näher der Reisebeginn heranrückt, desto höher werden diese Kosten. Am Abreisetag kann es so bis zu 100% Stornierungsgebühren kommen, also der gesamte Reisepreis wäre verloren. Der Reisende muss diese Gebühren an den Veranstalter entrichten, kann sie sich aber ganz oder teilweise von seiner Versicherung zurückerstatten lassen.

Erstattet die RRKV die gesamten Stornokosten oder nur einen Teil?

Beim Abschluss einer RRKV sollte jeder genau überdenken, ob er eine Versicherung mit Selbstbehalt oder einen sogenannten Vollschutz abschließt. Viele Anbieter, besonders von preiswerten RRKVs, haben einen Selbstbehalt in ihren Prämien verankert. Dieser beträgt meist 20 - 25% der Stornierungsgebühren (Achtung: Nicht des Reisepreises) und ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen hinterlegt. Wie so oft lohnt es sich, das Kleingedruckte zu lesen.

Wann sollte ich eine RRKV abschließen? Sofort?

Bei besonders preiswerten Reisen mit geringen Stornierungsgebühren lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung gegebenenfalls nicht. Meist jedoch macht es wirklich Sinn, eine RRKV abzuschließen. Jede Versicherung hat andere Bedingungen, bis wann die Police ausgestellt werden kann. Oft gilt jedoch: Jederzeit bis 30 Tage vor Reisebeginn, danach spätestens drei Tage nach Buchung. Ereignisse, die vor Abschluss der Versicherung eintreten, sind selbstredend nicht versichert. Am besten man schließt wenn möglich die RRKV bis spätestens 14 Tage nach Buchung ab. Spezielle Bedingungen gibt es je nach Versicherung zudem noch bei Schiffsreisen aber auch bei Last-Minute Reisen.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz der RRKV?

Erst mit Bezahlung der Prämie wird die Versicherung wirksam. Sie endet am letztmöglichen Zeitpunkt vor Beginn der Reise. Muss eine Reise unerwartet unterbrochen werden und die Heimreise angetreten werden, ist nicht mehr die Reiserücktrittskostenversicherung zuständig, sondern eine separate Reiseabbruchversicherung müsste wirksam werden.

Wer ist bei einer RRKV versichert?

Alle Reiseteilnehmer, die auf der Police und dem Reisevertrag aufgeführt sind. Des Weiteren werden meist die nahen Angehörigen mitversichert, auch wenn diese gar nicht mitreisen oder Personen ausfallen, die diese während des Urlaubs für Sie betreuen. Kommt es zum Beispiel zu einem Todesfall der Mutter eines der Mitreisenden, wird keiner erwarten, dass dieser die Reise antritt. Genau definiert jede Versicherung den von ihr versicherten Personenkreis in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Welche Gründe für eine Stornierung sind versichert?

Typische versicherte Gründe sind unerwartet schwere Krankheit, Unfälle, ein Todesfall oder eine Schwangerschaft. Genau in die Versicherungsbedingungen schauen muss man bei Antritt einer neuen Arbeit nach Arbeitslosigkeit, bei Umschulungen, Arbeitsverlust oder Kurzarbeit und Elementarschäden, beispielsweise wenn nach einem Sturm- und Hagelschaden das Dach des eigenen Hauses zerstört wurde. Steht man also im Stau und schafft es nicht mehr rechtzeitig zum Airport, zahlt die Versicherung oft nicht.

Jedoch enthalten manche Reiserücktrittskostenversicherungen noch einen Umbuchungsschutz, der beispielsweise die Mehrkosten einer Umbuchung trägt, die wegen Verspätungen von öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als zwei Stunden entstanden sind. Des Weiteren versichern viele Anbieter Impfunverträglichkeiten, Vorladungen durch ein Gericht, den Bruch von Prothesen aber auch Wiederholungsprüfungen für Schüler und Studenten. Mitunter kann sogar die Erkrankung eines mit zur Reise angemeldeten Hundes als Risiko versichert werden.

Nicht versichert ist, wenn der Arbeitgeber einen bereits genehmigten Urlaub wieder streicht. Dafür müsste dieser die Kosten für seinen Arbeitnehmer übernehmen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen jedes Anbieters geben im Detail Aufschluss über die versicherten Ereignisse. Nicht versichert sind Ereignisse, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt. Auch bei bereits bestehenden Krankheiten muss genau kontrolliert werden, ob Versicherungsschutz besteht.

Einzelprämien oder Jahresprämien?

Die Reiserücktrittsversicherung gilt allgemein nur für Urlaubsreisen. Spezielle Tarife werden für Geschäftsreisende angeboten. Verreist man mehrfach pro Jahr kann eine Jahresversicherung für alle Urlaubsreisen gegebenenfalls preiswerter ausfallen, als jeden Urlaub einzeln zu versichern. Oft werden RRKVs in Paketen zusammen mit anderen Versicherungen angeboten, wie zum Beispiel Reiseabbruchversicherungen oder Auslandskranken- bzw. Gepäckversicherungen. Manche Versicherungen unterscheiden außerdem noch diverse Prämien für Gruppenreisen, Studenten oder Schüler, für Familien oder sogar Incoming Touristen, also Besucher aus dem Ausland. Eine gute Beratung von Fachleuten im Reisebüro oder Versicherungsspezialisten hilft im besten Fall, viel Geld zu sparen.
Denken Sie auch an die Versicherungslaufzeiten!

Welche Pflichten obliegen dem Versicherungsnehmer?

Wie bei allen anderen Versicherungen auch ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Ist also absehbar, dass eine Reise nicht getreten werden kann und man versäumt es pünktlich zu stornieren, kann man den Versicherungsschutz im schlimmsten Fall komplett verlieren bzw. bekommt nur die Summe erstattet, die zum Zeitpunkt des Schadens fällig geworden wäre. Versicherungsfälle müssen also zeitnah der Versicherung gemeldet werden.

Ist eine Reiserücktrittskostenversicherung sinnvoll?
Ja! - Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist in der Regel sinnvoll. Genau prüfen sollte man in erster Linie die versicherten Ereignisse, eventuelle Selbstbehalte und welche Personen zur versicherten Risikogruppe gehören.

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