Restschuldversicherung für Ratenkredite - Das sollten Familien beachten Mit der Aufnahme eines Ratenkredites gehen Sie gleichzeitig auch die Verpflichtung ein, die im
Restschuldversicherung für Ratenkredite
Was ist eine Restschuldversicherung?
Foto: © woodsy
Kreditvertrag beschlossenen Bedingungen einzuhalten und Ihre festgelegten monatlichen Ratenzahlungen pünktlich und über die gesamte Laufzeit zu leisten. Doch nicht in allen Fällen ist dies problemlos möglich. Man denke nur daran, wie viele Arbeitnehmer jedes Jahr in Deutschland plötzlich arbeitslos werden und anschließend keinen Job mehr finden beziehungsweise jahrelang dafür brauchen.

Aus diesem Grund kann die Aufnahme eines Ratenkredites durchaus als persönliches Risiko bezeichnet werden. Es gibt jedoch inzwischen die Möglichkeit, sich mittels geeigneten Versicherungsformen wirkungsvoll gegen die Folgen einer Arbeitslosigkeit oder Krankheit abzusichern. Ebenso lassen sich die Auswirkungen auf die Hinterbliebenen im Falle des eigenen Todes während der Rückzahlungsdauer absichern. Man spricht dabei auch von einer Kreditversicherung oder Restschuldversicherung.

Diese Versicherungsform sorgt dafür, dass der restliche noch offene Kreditbetrag im Falle einer
Zahlungsunfähigkeit, die aus den im Versicherungsvertrag vorgesehenen Risikofällen resultiert, komplett ausgeglichen wird. Dabei kann die Versicherung entweder die offenen Monatsraten in unveränderter Form weiter bezahlen, oder sie zahlt gleich den gesamten Restbetrag direkt an den Kreditgeber.

Während die so genannte Restschuldversicherung früher lediglich die Aufgabe hatte, die Hinterbliebenen des Kreditnehmers im Falle seines Todes vor finanziellen Belastungen zu schützen, umfassen die meisten Restschuld- beziehungsweise Kreditversicherungen heute gleichzeitig auch das Risiko der Arbeitslosigkeit sowie der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Unfällen oder Krankheiten. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass die meisten Versicherer bei Kredit- beziehungsweise Restschuldversicherungen ihre Leistung nur dann auszahlen, wenn der Versicherte - also der Kreditnehmer - unverschuldet in die als Versicherungsfall definierte Situation gerät. Kündigt er also beispielsweise selbst seinen Arbeitsplatz, so wird die Versicherung nicht für die daraus entstehenden Folgen bezüglich der Rückzahlung des Kredites aufkommen.

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