Kündigung eines Ratenkredits

Geldscheine
Den Ratenkredit kündigen und den Rest in einer
Summe bezahlen - Foto: © dinostock


Inhaltsverzeichnis dieses Artikels:

Was beachten beim Kündigen des Ratenkredits?

Die Kündigung eines Ratenkredites kann von beiden Seiten erfolgen. Das Kreditinstitut wird sie in der Regel dann vornehmen, wenn Sie mit zwei Monatsraten im Rückstand liegen. In diesem Fall ist die Rückzahlung des gesamten noch offenen Kreditbetrags sofort fällig. Doch auch der Kreditnehmer hat die Möglichkeit, den Kredit bereits während der Laufzeit zu kündigen. Dies könnte beispielsweise dann notwendig werden, wenn er den noch offenen Kreditbetrag - z. B. in Folge einer Erbschaft - auf einmal zurückzahlen möchte.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass in diesem Fall oftmals eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut zu zahlen ist. Dabei handelt es sich um eine Gebühr, die dazu dient, der Bank die entgangenen Zinseinnahmen, die sich aus der vorzeitigen Rückzahlung ergeben, zu ersetzen. Eine solche Vorfälligkeitsentschädigung muss explizit im Kreditvertrag festgelegt werden. Sie wissen also vorher, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, wenn Sie den Restbetrag vor Ablauf der festgelegten Rückzahlungsdauer begleichen möchten.

Vorzeitige Kündigung des Ratenkredits

Eine vorzeitige Kündigung des Kredites kann sich auch dann ergeben, wenn Sie mehrere bestehende Kredite durch die Aufnahme eines neuen Kredites ablösen möchten. Oftmals ergeben sich hierbei durch die günstigeren Zinssätze des neuen Kredites Einsparmöglichkeiten. Diesen gegenzurechnen sind dann allerdings die jeweiligen Beträge für die Vorfälligkeitsentschädigungen, welches Sie für die zu kündigenden Kredite bezahlen müssen. Fallen die Beträge für diese Entschädigung höher aus als die Ersparnis durch den neuen Kredit, sollten Sie besser die alten Kredite weiterlaufen lassen und in den vertraglich festgelegten Raten zurückzahlen.

Schon bei der Vertragsunterzeichnung bedenken!

Daraus ergibt sich die Tatsache, dass Sie bereits im Vorfeld, das heißt bei Abschluss des Kreditvertrags, genau prüfen sollten, auf welche Bedingungen hinsichtlich der Rückzahlung des Kredites Sie sich einlassen. Berechnet das favorisierte Kreditinstitut eine besonders hohe Vorfälligkeitsentschädigung, kann es günstiger sein, einen anderen Anbieter zu wählen.

Beachten Sie auch, dass nicht jede Bank die zu zahlenden Kosten im Falle einer vorzeitigen Kündigung als "Vorfälligkeitsentschädigung" bezeichnet. Einige Kreditinstitute sprechen hierbei auch von "Kündigungskosten" oder "Stornogebühren". Diese unterscheiden sich in ihren Eigenschaften jedoch nicht von einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Text: W. / Stand: 13.07.2022