Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht für das Kind gekippt. Mit der am heutigen Dienstag dem 03.08.2010 veröffentlichten Entscheidung können Mütter das Sorgerecht des Vaters für gemeinsame Kinder nicht mehr generell verweigern.
Ich finde das ist eine sehr gute Entscheidung.
Lesen Sie dazu auch die Beiträge:
- Alleinerziehende Väter - eine aussterbende Spezies?
- Alleinerziehend – Eine Familienform mit Zukunft?
- Alleinerziehende Mütter – Risiko und Chance zugleich
- Was ist eine Patchworkfamilie?